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Mit der Einführung des NKF in Nordrhein-Westfalen
wird das System Verwaltungskameralistik aufgegeben. Das NKF ist doppisch
orientiert, enthält aber noch Elemente aus der Verwaltungskameralistik (z.B. das
Instrument der Verpflichtungsermächtigungen und die
Haushaltsüberwachungslisten).
Alle hier genannten Vorschriften beziehen sich auf die GO a.F. sowie GemHVO a.F. und GemKVO a.F. !!!
Stand: 01.03.2009
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