Verwaltungskameralistik
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Mit der Einführung des NKF in Nordrhein-Westfalen wird das System Verwaltungskameralistik aufgegeben. Das NKF ist doppisch orientiert, enthält aber noch Elemente aus der Verwaltungskameralistik (z.B. das Instrument der Verpflichtungsermächtigungen und die Haushaltsüberwachungslisten).
 
In der Verwaltungskameralistik waren die Planungs- und Abrechnungsgrößen reine Einzahlungen und Auszahlungen (mit Ausnahme bestimmter interner Verrechnungen und kalkulatorischen Positionen). Es gilt in der Verwaltungskameralistik bei der Abrechnung das Soll-Prinzip (festgemacht an Haushaltsresten und Kassenresten).

Alle hier genannten Vorschriften beziehen sich auf die GO a.F. sowie GemHVO a.F. und GemKVO a.F. !!!

bulletEinteilung des Haushaltsplanes (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)
 
bulletEinzelpläne
 
bullet Ausgabeermächtigung
 
bulletReste (Haushaltsreste / Kassenreste)
 
bulletArten der Kassenbücher
 
bulletHaushaltsrechnung


 

 Stand: 01.03.2009