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Einteilung des Haushaltsplanes
Der Vermögenshaushalt umfasst alle investiven Einnahmen und Ausgaben, wie bspw. Landeszuweisungen für Baumaßnahmen, Kredite, Rücklagenentnahmen, Bauausgaben, Beschaffung größerer Vermögensgegenstände. Die Einnahmen und Ausgaben sind abschließend des § 1 GemHVO geregelt, sogen. Enumerativprinzip.
Der Verwaltungshaushalt umfasst alle konsumtiven (= laufende) Einnahmen und Ausgaben, wie z.B. Mieteinnahmen, Steuereinnahmen, Sozialhilfeausgaben, Personalausgaben usw. Die beiden Teilhaushalte (so nennt man den Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalt allgemein) stehen nicht selbständig nebeneinander, sondern sie sind durch sogen. Zuweisungen miteinander verbunden und zwar im Rahmen des Haushaltsausgleichs, vgl. §§ 20 und 22 GemHVO.
Stand: 01.03.2009 |