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![]() Die Abrechnung der Verwaltungskameralistik beruht auf dem Soll-Prinzip. Eine "Soll-Stellung" kennen andere Rechnungssysteme nicht. Damit ist gemeint, dass die Verwaltungsbereiche die Gemeindekasse anweist (durch Kassenanordnungen) bestimmte Einnahmen und Ausgaben zum Soll zu stellen. Beispiel: Herr A muss seine Grundsteuer i.H.v. 400 € bezahlen (eine Einnahme für die Stadt X); das Steueramt weist die Stadtkasse an (durch Kassenanordnung). Die Stadtkasse nimmt eine Soll-Stellung vor, d.h. der Betrag i.H.v. 400 € wird - vergleichbar in der Doppik - als Forderung gebucht. Erst wenn der Betrag gezahlt wird muss die Stadtkasse neben der Sollbuchung auch eine Ist-Buchung vornehmen. Die Stadt X muss an den Bauunternehmer B eine Abschlagzahlung von 5.000 € zahlen. Der Fachbereich weist die Stadtkasse an (durch Kassenanordnung). Die Stadtkasse nimmt eine Soll-Stellung vor, d.h. die Ausgabe wird zum Soll angeordnet. Erst nach dem ist-mäßigen Abfluss wird die Istbuchung durch die Stadtkasse vorgenommen. Aus dem obigen Muster der Haushaltsrechnung wird nun deutlich, dass die Soll-Stellungen das Ergebnis des Haushaltes beeinflussen und zwar unabhängig von dem ist-mässigen Abfluss. Die stellt das Gesamtergebnis dar. Die Haushaltsrechnung ist für jede Haushaltsstelle durchzuführen und zwar wiederum getrennt nach Verwaltungs- und Vermögenshaushalt und nach Einzelplänen. Auch hierfür gibt es Muster.
![]() Im Verwaltungshaushalt auf der Einnahmenseite werden die Kasseneinnahmereste und abgesetzte Kasseneinnahmereste (in Abgang gestellte) aufgeführt. Die Soll-Einnahmen umfassen die angeordneten Einnahmen. Die Ist-Einnahmen korrespondieren mit dem kassenmäßigen Zufluss der Einnahmen. Aus der Gegenüberstellung von Soll-Einnahmen und Ist-Einnahmen können neue Kasseneinnahmereste resultieren. Die Soll-Einnahmen werden mit dem Haushaltsansatz verglichen.
![]() Auf der Ausgabenseite sind nun auch die Haushaltsausgabereste (HAR) zu berücksichtigen: Höhe der HAR, in welcher Höhe wurde auf HAR angeordnet und in welcher Höhe wurde HAR abgesetzt. Wiederum wird das Haushaltssoll mit dem Haushaltsansatz (die Ausgabeermächtigung kann verändert werden) verglichen.
![]() vgl. Ausführungen zu Muster 14b)
![]() vgl. Ausführungen zu Muster 14b)
Stand: 01.03.2009 |