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„Die
Kontinuität des Verwaltungshandelns wird durch eine langfristige Vorausplanung
der Personalstruktur sichergestellt. Die Personalstruktur muss hinsichtlich der
Alterszusammensetzung ausgewogen sein. Der vorzeitige Verlust von Wissen und
Erfahrung durch Abwanderung soll vermieden werden.“ Folgende Strukturmerkmale sind im Rahmen der Personalstrukturplanung zu berücksichtigen:
Eine alleinige Planung allein unter dem Aspekt der Personalstruktur findet nicht statt. Vielmehr geht der Aspekt in der Personalbedarfsermittlung ein.
Bezogen auf das Merkmal Geschlecht finden sich Normierungen im Landesgleichstellungsgesetz: nach § 7,II LGG sind bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Frauen bevorzugt einzustellen, soweit diese in dem betreffenden Fachbereich unter repräsentiert sind [1] Klaus Deckert / Personal fördern und fordern, Seite 10 Stand: 25.03.2009 |