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Stabsstellen sind Leitungsstellen zugeordnet, um diese
zu entlasten.
„Stäbe sind als sogen. „Leitungshilfsstellen aus der unmittelbaren Linienorganisation ausgegliedert (sogen. horizontale Dezentralisation).“[1] Stäbe sind auf Dauer eingerichtet. „Stäbe werden in
Funktion für die Leitungsinstanz tätig, ohne jedoch Entscheidungsbefugnis in Form von vollzugsverbindlichen Weisungs- und Anordnungsrechten zu besitzen.“[2] Insofern haben die Stabsstellen nur Teilkompetenz. [1] Klaus Deckert „Öffentliche Betriebswirtschaftslehre“ Übungen und Klausuren, vgl. Seite 59 [2] Klaus Deckert „Öffentliche Betriebswirtschaftslehre“ Übungen und Klausuren, vgl. Seite 59 Stand: 11.04.2009 |