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Stabsstellen sind Leitungsstellen zugeordnet, um diese quantitativ von allgemeinen und persönlichen Aufgaben (z.B. durch Sekretärin oder Assistent) und qualitativ durch Spezialisten mit fundierten Detailkenntnissen (z.B. Marketingfachmann für Verkaufsleiter) zu entlasten.
„Stäbe sind als sogen. „Leitungshilfsstellen aus der unmittelbaren Linienorganisation ausgegliedert (sogen. horizontale Dezentralisation).“[1] Stäbe sind auf Dauer eingerichtet. „Stäbe werden in planender, informierender und beratender Funktion für die Leitungsinstanz tätig, ohne jedoch Entscheidungsbefugnis in Form von vollzugsverbindlichen Weisungs- und Anordnungsrechten zu besitzen.“[2] Insofern haben die Stabsstellen nur Teilkompetenz. [1] Klaus Deckert „Öffentliche Betriebswirtschaftslehre“ Übungen und Klausuren, vgl. Seite 59 [2] Klaus Deckert „Öffentliche Betriebswirtschaftslehre“ Übungen und Klausuren, vgl. Seite 59 Stand: 11.04.2009 |