Begriff
Durch die Sekundärkostenverrechnung werden alle Vorkostenstellen auf
Endkostenstellen verrechnet, dabei können auch Verrechnungen zwischen
Vorkostenstellen stattfinden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer
innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (IBL)
Ergebnis:
alle Vorkostenstellen sind entlastet, d.h. auf 0 gesetzt, während die
verrechneten Kosten sich auf der / den Endkostenstelle(n) befindet(n).
Abgrenzung zur Primärkostenverrechnung:
Während bei der Primärkostenrechnung Kostenarten verrechnet werden, werden im
Rahmen der Sekundärkostenverrechnung Kostenstellen – nämlich Vorkosten
untereinander sowie auf Endkostenstellen - verrechnet .
Sekundäre Stelleneinzelkosten
... liegen vor, wenn die Leistungen und damit auch die Kosten der
Vorkostenstellen ohne Verrechnungsschlüssel auf andere Vorkostenstellen /
Endkostenstellen verrechnet werden können.
Beispiel:
Vorkostenstelle „Strom“ / Verrechnung kann, wenn Stromzähler angebracht
sind, ohne Verrechnungsschlüssel weiterverteilt werden.
Sekundäre Stellengemeinkosten
... liegen vor, wenn die Leistungen und damit auch die Kosten der
Vorkosten-stellen nur mit Verrechnungsschlüssel auf andere Vorkostenstellen /
Endkostenstellen verrechnet werden können.
Beispiele:
Vorkostenstelle „Werkstatt“ Verrechnungsschlüssel: Arbeitsstunden
Vorkostenstelle „Gebäude“ Verrechnungsschlüssel: qm der Gebäude
Vorkostenstelle „Lager“ Verrechnungsschlüssel: Materialverbrauch
Stand: 15.03.2009 |