Durchführung der KST-Rechnung
Home Nach oben Inhalt Aktuelles Umfrage Persönliches Kurse KFM Organisationslehre Personalwirtschaft BWL Kommunalrecht Kommunalpolitik Links Gästebuch Impressum
          

         

Die in der Kostenartenrechnung ermittelten Kosten werden nun auf die Kostenstellen verrechnet. Hilfsmittel dieser Verrechnung ist der Betriebsabrechnungsbogen (BAB).

 

Aufgabe des BAB ist es:

bulletPrimäre Stelleneinzelkosten direkt auf die Kostenstellen nach dem Verursacherprinzip zu verrechnen
bulletPrimäre Stellengemeinkosten mit Hilfe eines Verrechnungsschlüssels auf die Kostenstellen zu verrechnen
bulletSumme der primären Kosten ausweisen
bulletSekundäre Stelleneinzelkosten direkt von den Vorkostenstellen auf die empfangenden Kostenstellen zu verrechnen
bulletSekundäre Stellengemeinkosten mit Hilfe eines Verrechnungsschlüssels auf die empfangenden Kostenstellen zu verrechnen
bulletSumme der Gesamtkosten auf den Endkostenstellen ausweisen


Der BAB muss formal immer richtig sein, d.h. die Zeilensumme (Summe aller Kostenarten) muss der Spaltensumme (Summe aller Kostenstellen) entsprechen.
 

 Stand: 15.03.2009