Primäre Stelleneinzelkosten
... können ohne Verrechnungsschlüssel auf die Kostenstellen verteilt werden,
z.B. Personalkosten, wenn das eingesetzte Personal nur für die eine
Kostenstelle arbeitet oder Abschreibungen, wenn der eingesetzte
Vermögensgegenstand nur in einer Kostenstelle benutzt wird.
Primäre Stellengemeinkosten
...können nur mit Verrechnungsschlüssel auf die Kostenstellen verteilt werden,
z.B.
Durch die Primärkostenverrechnung werden Kostenarten
verrechnet.
Problem: Äquivalente / Äquivalenzziffern
Stand: 15.03.2009