Durch die
Personalfreistellung wird im Rahmen einer Überdeckung Personal
nach Menge, Qualität, Zeit und Ort freigesetzt.
Aufgabe der Personalfreistellungsplanung ist es die Verminderung des Personals
so vorzubereiten, dass es zu einem bestimmten Zeitpunkt der Personalbestand dem
geringeren Personalbedarf angepasst ist.
Im Bereich
der öffentlichen Verwaltungen sind betriebsbedingte Kündigung die absolute
Ausnahme.
Die Personalfreistellung wird also in folgenden Bereichen zu planen sein
altersbedingte Abgänge
Abgänge
aufgrund externen Wechsels bisheriger Mitarbeiter
Abgänge
von Frauen aufgrund von Mutterschutz / Erziehungsurlaub