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Begriff der Personalentwicklung Der Begriff der Personalentwicklung unterliegt der Interpretation. Es bestehen aufgrund den mit der Personalentwicklung verfolgten Zielen und einzelnen Aktionsfeldern unterschiedliche Ausrichtungsmöglichkeiten.
„Personalentwicklung sind systematisch gestaltete Prozesse, die es ermöglichen,
das Leistungs- und Lernpotential von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu
erkennen, zu erhalten und in Abstimmung mit dem Verwaltungs- /
Unternehmensbedarf verwendungs- und entwicklungsbezogen zu fördern.“ Im Rahmen der Personalentwicklung geht es nun darum, dass Leistungsvermögen der Mitarbeiter zu fördern / zu erhöhen, mindestens aber es zu erhalten. Aufgabe der Personalentwicklung ist es, die Anpassung der Qualifikation der Mitarbeiter an die vorhandenen Anforderungen so vorzubereiten, dass sich Personalbestand und Personalbedarf in qualitativer Hinsicht decken. Dabei sind die Interessen der Mitarbeiter hinsichtlich der Entfaltung ihrer Fähigkeiten soweit als möglich zu berücksichtigen.
Elemente der Personalentwicklung Je nach Bedürfnis in den Verwaltungen / Kommunalunternehmen können auch nachfolgende Elemente der Personalentwicklung eine Rolle spielen:
Systematisierung der Personalentwicklung Das Themenfeld Personalentwicklung kann unter verschiedenen Blickwinkeln eingeteilt werden, um für die in Betracht kommende Verwaltung / Unternehmen die passenden Maßnahmen herauszusuchen:
Zum einen kann darauf abgestellt werden, für welchen Adressatenkreis (= Zielgruppe) die Personalentwicklung gedacht ist.
Zum einen kann darauf abgestellt werden, für welchen Adressatenkreis (= Zielgruppe) die Personalentwicklung gedacht ist.
Die Personalentwicklung kann auch nach dem Stand im Berufsleben systematisiert werden.
Art der Personalentwicklungsmaßnahme
[1] KGSt-Bericht 13/1994, Seite 9
Stand: 25.03.2009 |