Vor dem Hintergrund
der Neuen
Steuerungsmodelle
dem Umstand,
dass auch im Verwaltungsbereich immer häufiger und schneller abfolgende
Änderungen (z.B. Neues
Kommunales Finanzmanagement vonstatten gehen,
kommt dem RPA , mehr und mehr die Aufgabe zu, die Verwaltung nicht zu prüfen,
sondern entsprechend zu beraten.
Betriebswirtschaftlich betrachtet kommt es zu einer Neuverteilung der
Funktionen: die Verwaltung soll sich auf ihre Kernfunktionen beschränken (und
die täglich anfallende Verwaltungsarbeit bewerkstelligen), während das RPA der
Verwaltung nicht nur prüfend sondern auch beratend zur Seite stehen soll
(Weiterentwicklung der Verwaltungsprozesse, einschließlich deren Optimierung).
Dem RPA kommt dabei mehr die Funktion eines internen
Organisationsberatungsunternehmens zu Gute. Ich habe beim Landschaftsverband
Rheinland ein solches Sachgebiet konzipiert, welches sich ausschließlich mit
Beratung und betriebswirtschaftlicher Ausrichtung befasst.
Vor dem Hintergrund des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ist es künftig
denkbar, dass es zwischen externen Wirtschaftsprüfungs/-beratungsgesellschaften
und dem internen RPA zu einem Wettbewerb kommen wird. Kleinere
Gemeindeverwaltungen werden es sich aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus zu
überlegen haben, ob sie ein eigenes RPA vorhalten oder ob sie sich eines
externen Wirtschaftsprüfungs / - beratungsunternehmen oder einem RPA einer
anderen größeren Verwaltung (gegen Entgelt) bedient.
Stand: 18.02.2009 |