Aufgaben des RPA
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Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes können wie folgt strukturiert werden:

bulletgesetzliche Aufgaben (einschließlich Aufgaben als sogen. Vorprüfstelle)
bulletvon der politischen Vertretung allgemein übertragene Aufgaben
bulletvon der politischen Vertretung einzeln übertragene Aufgaben (sogen. Sonderaufträge)


Die von der politischen Vertretung übertragenen Aufgaben werden in der Praxis meist in einer Dienstanweisung oder Rechnungsprüfungsordnung festgehalten.

Desweiteren kommt den kommunalen Rechnungsprüfungsämtern mehr und mehr die Aufgabe zu, die Verwaltung zu beraten.
Mehr hierzu unter Beratung


 

Die Pflichtaufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung ergeben sich aus § 103,I GO.

 

Aus den § 103,II GO ergibt sich die Möglichkeit, dass der Rat weitere Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung übertragen kann.

Gem. § 103,III GO kann der Bürgermeister innerhalb seines Amtsbereiches unter Mitteilung an den Rechnungsprüfungsausschuss Prüfungsaufträge erteilen.

 

Stand: 18.02.2009