Ausschüsse
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Der Rat besitzt eine Menge an Aufgaben und Zuständigkeiten. Zur Erleichterung und Entlastung des Rates werden Ausschüsse gebildet, die dem Rat zuarbeiten sollen.

Dabei ist zwischen

bulletPflichtausschüssen (zur Bildung dieser Ausschüsse ist die Stadt nach der GO verpflichtet ) und
bulletfreiwilligen Ausschüssen

Diese Fachausschüsse sind teilweise vorberatend für den Rat tätig oder entscheiden in eigener Zuständigkeit.

 

Pflichtausschüsse

Aus § 57 Abs. 2 GO NW ergibt sich, dass in jeder Stadt (Gemeinde) ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Das sind die sogenannten Pflichtausschüsse.

Für Bergheim gibt es folgende Pflichtausschüsse:

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Haupt- und Personalausschuss

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Ausschuss für Rechnungsprüfung

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Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und Finanzen

 

freiwillige Ausschüsse

Diese Ausschüsse hat der Rat der Stadt Bergheim zusätzlich (freiwillig) gebildet:

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Ausschuss für Schule und Weiterbildung

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Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

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Ausschuss für Planung und Umwelt

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Ausschuss für Sport, Kultur und Städtepartnerschaften 

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Ausschuss für Feuerwehr und städtische Dienste

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Bürgerausschuss

 

Aus § 57 Abs. 4 GO ergibt sich, dass der Rat für die Arbeit der Ausschüsse allgemeine Richtlinien aufstellen kann. Dies hat der Rat der Stadt Bergheim getan und eine „Zuständigkeitsordnung“ gegeben. Diese kann unter Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bergheim aufgerufen werden.

Aus § 18 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Bergheim ergibt sich, dass über die Bildung, Zusammensetzung und Zahl der Mitglieder von Ausschüssen der Rat, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, beschließt.

Eine Besonderheit ergibt sich aus § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bergheim: Die Aufgaben nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein- Westfalen vom 11.03.1980 überträgt der Rat im Rahmen der Zuständigkeitsordnung einem Ausschuss. Für die Beratungen von Aufgaben nach diesem Gesetz werden zusätzlich zwei für die Denkmalpflege sachverständige Bürger vom Rat bestimmt, die dem Ausschuss mit beratender Stimme angehören.

 

Stand: 15.03.2009