Arten des Controlling
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Es können folgende Arten des Controlling unterschieden werden:

bullet1. Betriebswirtschaftliches Controlling
bullet2. Verwaltungscontrolling
bullet 2.1. Erfolgscontrolling / Leistungscontrolling
bullet2.2. Finanzcontrolling
bullet2.3. Personalcontrolling
bullet2.4. Politisches Controlling


1. Betriebswirtschaftliches Controlling

Diese Art Controlling ist stark von dem Sachziel "Gewinnmaximierung" der Privatunternehmen geprägt. Hauptaufgabe der Kommunen ist es, dass Allgemeinwohl und die Daseinsvorsorge zu fördern, vgl. § 1 GO NW. Insofern können die Ansätze des betriebswirtschaftlichen Controllings nur begrenzt auf die Verwaltungen übertragen werden. Man spricht in diesem Zusammenhang dann auch vom Verwaltungscontrolling, welches auf die spezifischen Belange der Verwaltung zuzuschneiden ist.



2.
Verwaltungscontrolling

„Verwaltungscontrolling ist Informationsversorgung und Koordination
            in zukunftsorientierter Form
            zur Unterstützung der Führung
            bei der Entscheidungsfindung
       
    in komplexen Systemen.“
[1]

Das Verwaltungscontrolling ist stark von dem Sachziel “kollektive Wohlfahrtsförderung” bestimmt. “Die Notwendigkeit zur Koordination der verwaltungsinternen Sachzwänge mit den vielgestaltigen, gesellschaftlichen Zieldimensionen ist damit eine charakteristische Eigenschaft des Verwaltungscontrollings gegenüber den privatwirtschaftlichen Controllingansätzen.”

[2]

Das Hauptproblem des Verwaltungscontrollings liegt darin, ein in sich stimmiges Zielsystem zu entwickeln.


2.1.  Erfolgscontrolling / Leistungscontrolling

Mit dem Erfolgscontrolling wird die Zielerreichung bzgl. der Produktivitätsspielräume überprüft. Anknüpfungspunkt des Erfolgscontrollings ist die Schnittstelle zwischen Produkten und der Kundenzufriedenheit; in den Fällen externer Produkte spielt die Bürgerfreundlichkeit / Bürgerservice eine große Rolle.


2.2.  Finanzcontrolling

„Finanzcontrolling wird dabei in Analogie zum Verwaltungscontrolling wie folgt definiert: Informationsversorgung und Koordination in zukunftsorientierter Form zur Unterstützung der Führung bei der Entscheidungsfindung in Bezug auf die Finanzen der Kommune.” [1] Mit dem Finanzcontrolling wird die Zielerreichung bzgl. der Finanzspielräume überprüft. Ausschlaggebend ist hier das Formalziel „Wirtschaftlichkeit“; hierzu besteht für die Gemeinden eine gesetzliche Verpflichtung, vgl. § 75, Abs. 2 GO NW.

„Finanzcontrolling bietet Informationen zu Einnahmen und Ausgaben und darüber hinaus je nach Führungsverantwortung Informationen zum Ressourcenverbrauch in Form von Ausgaben / Kosten, Ressourceneinsätzen und korrespondierenden Leistungen.” [2]

„Unter Finanzcontrolling versteht man die Unterstützung der Unternehmens- oder Verwaltungsführung für Aufgaben der Planung, Steuerung und Überwachung mittels Informationen aus der Finanzsphäre. Dabei geht es weniger um Daten ex post als um Daten ex ante.“

[3]


 

2.3. Personalcontrolling

„Das Personalcontrolling verbindet den Prozess der Planung, Kontrolle und Steuerung mit der Informationsversorgung in der Personalwirtschaft. Es bezieht sich auf alle Teilbereiche der Personalwirtschaft.“[4]

Mehr zum Personalcontrolling finden Sie hier.


2.4. Politisches Controlling

“Für die Umsetzung des politischen Kontraktmanagements ist zudem von Bedeutung, dass es sich hierbei um Controlling im politisch-administrativen Bereich handelt, das sich insbesondere mit der strategischen Evaluation und Innovation von Zielfindung- und bildung vor dem Hintergrund der zu erwartenden Entwicklung der Gemeinde beschäftigt.”[5] Das politische Controlling beinhaltet ausschließlich die Formen des strategischen Controllings. 

Der Begriff „politisches Controlling“ hat sich im Rahmen der Einführung  Neuer Steuerungsmodelle entwickelt und ist inhaltlich nicht eindeutig belegt. „Häufig ist mit politischen Controlling das Ziel einer stärkeren politischen Steuerung, auch und vor allem der Leistung der Verwaltung verbunden. Dahinter steckt die (selbst-) kritische Feststellung, dass Politik sich gerade bei wichtigen Zukunftsfragen nicht selten „ohnmächtig“ gegenüber einer im Rahmen des Neuen Steuerungsmodells professionalisierten Verwaltung fühlt.“

[6]


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[1]     vgl. KGSt-Bericht 15 / 1994, Seite 17

[2]    vgl. Thomas R. Wolf  Aufgaben, Instrumente, Organisation Politisches Controlling im kommunalen Bereich von in das rathaus 12/98, Seite 546

[3]    ABC Glossar XYZ, Peter Eichhorn in DVP 07 / 2008

[4]    Olfert / Steinbuch „Personalwirtschaft“, 8. Auflage, Seite 47

[5]    vgl. Thomas R. Wolf  Aufgaben, Instrumente, Organisation Politisches Controlling im kommunalen Bereich von in das rathaus 12/98, Seite 546

[6]    KGSt-Mitteilung Nr. 01 vom 10.01.2001

 

Stand: 21.03.2009