Abgrenzung HPL von der HS
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Abgrenzung des Haushaltsplanes von der Haushaltssatzung

  Haushaltssatzung
 
Haushaltsplan
 
1. formale Abgrenzung
Die Haushaltssatzung ist ein Gesetz, nämlich ein sogenanntes formelles Gesetz.

 

Der Haushaltsplan ist keine Satzung, d.h. kein Gesetz, sondern ein rechtliches "Nullum", d.h. ein rechtliches "Nichts".

Der Haushaltsplan erhält erst durch die Einbeziehung in die Haushaltssatzung Rechtsverbindlichkeit. Die Festsetzung des Haushaltsplanes ist notwendiger und unverzichtbarer Bestandteil der Haushaltssatzung.

2. materielle Abgrenzung § 1 Haushaltssatzung beinhaltet

die Festsetzung des Ergebnisplan durch die Angabe der Gesamtbeträge aller Erträge und Aufwendungen

die Festsetzung des Finanzplanes durch die Angabe der Gesamtbeträge aller Einzahlungen und Auszahlungen

Die Erträge und Aufwendungen werden detailliert im Haushaltsplan bzw. hier im Ergebnisplan bzw. in den Teilplänen dargestellt.

Die Einzahlungen und Auszahlungen werden detailliert im Haushaltsplan bzw. hier im Finanzplan bzw. in den Teilplänen dargestellt.

 

  § 2 Haushaltssatzung beinhaltet

Gesamtbetrages für die Kreditermächtigung für Investitionen

Die einzelnen Kredite ergeben sich aus einem Sonder-produktbereich des Haushaltsplanes in dem Finanzplan

Die einzelnen Kreditaufnahmen sind nur detaillierter dargestellt, nämlich nach Kreditgebern unterschieden.

  § 3 Haushaltssatzung beinhaltet

die Festsetzung des Höchstbetrages der VE.

Die einzelnen Verpflichtungsermächtigungen werden detailliert im Haushaltsplan – hier in dem Finanzplan bzw. in den Teilplänen bei den Investitionsmaßnahmen dargestellt. 
  § 4 Haushaltssatzung beinhaltet

Festsetzung der Inanspruchnahme der Ausgleichs-rücklage und der Verringerung der allgemeinen Rück-lage

Diese Position(en) sind als Erträge im Haushaltsplan – hier im Ergebnisplan bzw. in den Teilplänen zu veran-schlagen
  § 6 Haushaltssatzung beinhaltet

die Festsetzung der Realsteuerhebesätze.

Steuermessbetrag x Hebesatz =
zu zahlende Realsteuer

 

Die Steuersätze als solches ergeben sich nicht aus dem Haushaltsplan.

Nur die Erträge bzw. Einzahlungen ergeben sich aus dem Haushaltsplan (bzw. aus dem Ergebnis- und Finanzplan bzw. den Teilplänen)
 

 

  § 5 Haushaltssatzung beinhaltet

die Festsetzung des Höchstbetrages für Kredite zur Liquiditätssicherung

Die Kreditaufnahme als solche wird nicht im Haushalts-plan berücksichtigt; lediglich die Folgeaufwendungen wie bspw. Zinsen werden im Haushaltsplan – hier Ergeb-nisplan bzw. Teilpläne als Aufwendungen berücksichtigt.
 
  § 7 Haushaltssatzung  beinhaltet

die Angabe des Jahres, in dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist

Diese Angabe ergibt sich nicht aus dem Haushaltsplan, höchstens aus dem Bestandteil des Haushaltsplanes in Form des Haushaltssicherungskonzeptes

 

Aus dieser Darstellung wird deutlich, dass Haushaltssatzung und Haushaltsplan vollkommen unterschiedliche Inhalte bzw. Darstellungsformen haben und nicht miteinander vergleichbar sind.

 

Stand 17.02.2009