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Der Haushaltsplan ist mit dem Jahresabschluss nicht vergleichbar: der Jahresabschluss ist das Gegenstück zum Haushaltsplan. Der Haushaltsplan beinhaltet die planerischen Größen, während der Jahresabschluss eine ist-mäßige Betrachtung liefert. Regelungen zum Jahresabschluss ergeben sich aus den §§ 95 und 96 GO sowie den §§ 37 bis 48 GemHVO. Quelle: http://www.neues-kommunales-finanzmanagement.de/dokumente/NKF%20Foliensatz-Feb-05-kurz.pdf
Die Bestandteile und Anlage des Jahresabschlusses ergeben sich aus § 37 GemHVO. Auf die einzelnen Unterschiede wird in der nachstehenden tabellarischen Darstellung eingegangen.
Stand 17.02.2009
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