Verwaltungen bieten in der Hauptsache
Dienstleistungen an. Dabei kann zwischen internen und externen
Dienstleistungen unterschieden werden.
| interne Dienstleistungen sind solche
Dienstleistungen, die innerhalb der Verwaltung erbracht und angeboten werden
(z.B. Zahlung von Bezügen / Vergütungen durch das Personalamt an das
Kulturamt)
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| externe Dienstleistungen sind solche
Dienstleistungen, die die Verwaltung außen stehenden Dritten anbietet:
- Anmeldung, Abmeldung von Kfz
- Gewährung von Sozialhilfe
- Genehmigung von Bauerlaubnissen
usw. ...
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| Merkmale von Dienstleistungen in Abgrenzung von
Sachgütern
1. immaterielle Leistung / substanzlose Leistung (z.B.
Reparatur, Transport durch öffentlichen Personennahverkehr, Beratung)
2. Dienstleistungen bedingen externen Produktionsfaktor
d.h. zur Erbringung von Dienstleistungen bedarf es eines
Kunden (Dritten); denn ohne den Dritten kann die Dienstleistung nicht
erbracht werden Beispiel: öffentliche Verkehrsmittel braucht Kunden, um sie
zu transportieren oder ein Frisör braucht einen Kunden, der zum Haare
schneiden kommt
3. Dienstleistungen sind nicht lagerfähig
Daraus folgt, dass sich die Produktionskapazität für
Dienstleistungen in vielen Fällen aus den Nachfragespitzen orientieren
muß. Denn ein Frisör kann nicht auf Vorrat Haare schneiden, ein
Verkehrsunternehmen kann nicht auf Vorrat Fahrgäste transportieren
4. Leistungsherstellung und Leistungsabnahme fallen
zusammen
Dies folgt aus der Besonderheit, dass Dienstleistungen nicht lagerfähig
sind.
5. mangelnde Messbarkeit der Qualität von
Dienstleistungen
Dienstleistungen können nicht so gut gemessen werden wie Sachleistungen.
Beispiel: PS-Stärke eines Autos - Beratung durch Rechtsanwalt Trotz dieser
Besonderheiten können bestimmte allgemeingültige Erkenntnisse der
Betriebswirtschaftslehre die aufgrund von Sachleistungen entwickelt wurden,
auch auf Dienstleistungen angewendet werden. |
Stand: 20.02.2009
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