Telearbeit
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Begriff der Telearbeit

Unter Telearbeit versteht man einen dezentralen Arbeitsort, wo statt starrer Arbeitszeiten Liefertermine vereinbart werden und die Führung durch den Vorgesetzten (sofern nicht selbstständig) nicht durch vorgegebene Arbeitsschritte erfolgt, sondern durch vereinbarte Arbeitsziele.


Definition des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

„Telearbeit ist jede auf Informations- und Kommunikationstechnologie gestützte Tätigkeit, die ausschließlich oder alternierend an einem außerhalb des Betriebs liegenden Arbeitsplatz verrichtet wird. Der Arbeitsplatz ist mit der zentralen Betriebsstätte durch elektronischen Kommunikationsmittel verbunden.“
[1]

 

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Arten und Formen der Telearbeit

 

 

- Heimbasierte Telearbeit

Heimbasierte Telearbeit erledigt der / die MitarbeiterIn zu Hause; bei isolierter Telearbeit erfolgt die Bearbeitung ausschließlich von zu Hause, während sie bei alternierend dahingehend ausgerichtet ist, dass ein regelmäßiger Wechsel zwischen Wohnung und Büroarbeitsplatz stattfindet.

 

- Mobile Telearbeit

Im Rahmen von mobiler Telearbeit findet ortsunabhängige Tätigkeit statt, d.h. die MitarbeiterInnen können sich von jedem Standort in den firmeninternen Rechner einwählen, um Daten abzurufen oder zu übertragen. Diese Form spielt im Außendienst und für Servicepersonal eine besondere Rolle. In der Verwaltung dürfte dies m.E. nur für DV-Ämter anwendbar sein, d.h. dv-mässiger Support kann von den DV-MitarbeiterInnen von jeder Location aus erfolgen.

 


 

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[1] Siehe Komba-Magazin April 2000