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- organisatorische Einordnung des Teams Das Team wird ergänzend zu den bestehenden Organisationseinheiten eingerichtet.
- Kompetenz Die Arbeitsgruppe verfügt in der Regel über Teilkompetenzen (in der Regel: planen , Alternativensuche und -bewertung, sowie Entscheidungsvorschlagsrecht; nach der Entscheidung obliegt es dem Team die Entscheidung auch durchzuführen, d.h. zu realisieren.
- Führungsstruktur Die bei den Projekt- und Arbeitsgruppen getroffene Unterscheidung zwischen hierarchischen Gruppen und hierarchiefreie Gruppen entfällt bei dem Team. „Die in einem Team zusammenarbeitenden Personen sind in der Regel gleichberechtigt. Sie ergänzen sich durch ihre fachliche Kompetenz und entscheiden gemeinsam. Im Außenverhältnis verantworten sie als Team ihre Arbeitsergebnisse. Teams wählen aus ihrer Mitte einen Teamsprecher, der auf die Einhaltung gemeinsam vereinbarter Spielregeln achtet, jedoch keine Leitungsfunktion wahrnimmt.“[2] Insofern entfällt eine Mehrfachunterstellung, d.h. Teams lösen keine Mehrlinienorganisation aus, sondern stehen als eigenständige „Gebilde“ neben der Organisation.
- Zugehörigkeit der Teammitglieder Die Unterscheidung zwischen externen und internen Teammitgliedern - wie bei den Projektgruppenmitgliedern – entfällt. In einem Team gibt es – wie auch in der Arbeitsgruppe -ausschließlich interne Teammitglieder, die aus der eigenen Organisation stammen. D.h. es werden für die Teams keine neuen Stellen geschaffen. - Umfang der Tätigkeit Es wird hier nicht (!) zwischen vollzeitmäßigen oder teilweisen Teilnahme der Gruppenmitglieder unterschieden. Allerdings treten neben den Aufgaben der Linienorganisation keine zusätzlichen Teamaufgaben hinzu, sondern die Linienaufgaben werden in der Organisationsform Team erledigt.
- Zusammensetzung des Teams Bei den Projekt- /Arbeitsgruppen wurde bzgl. der Zusammensetzung zwischen einer offenen und geschlossenen Projekt-/Arbeitsgruppe unterschieden. Diese Unterscheidung spielt bei den Teams keine große Rolle; Teams werden in der Regel geschlossen zusammengestellt. Dabei sind natürlich auch hier im Rahmen der natürlichen Fluktuation Personalwechsel nicht gänzlich ausgeschlossen.
[1] KGSt-Bericht 10 / 1998, Seite 16 [2]KGSt-Bericht 10 / 1998, Seite 16 |