Begriff
Beim Stufenleiterverfahren erfolgt die Verrechnung der Vorkostenstellen von
links nach rechts, d.h. die links außen stehende Vorkostenstelle kann auf die
rechts stehenden Vorkostenstellen und Endkostenstellen verteilt werden.
Unberücksichtigt bleiben hier die Leistungsbeziehungen der rechts stehenden
Vorkostenstellen zu den sich links befindenden Vorkostenstellen.
Aus diesem Grund müssen die Leistungsbeziehungen der Vorkostenstellen
untereinander vor der Anordnung analysiert werden:
- VK Lager kann nicht auf VK Verwaltung verrechnet werden
- VK Werkstatt kann nicht auf VK Lager und Verwaltung verrechnet werden
Daraus ergibt sich:
| links außen angeordnet werden muss die
Vorkostenstelle, die wertmäßig am wenigsten von den anderen
Vorkostenstellen erhält |
| rechts angeordnet werden muss
die Vorkostenstelle, die entweder nichts an die links stehenden
Vorkostenstellen abgibt oder wertmäßig am meisten von den anderen
Vorkostenstellen erhält
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Stand: 15.03.2009 |