Stufenleiterverfahren
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Begriff

Beim Stufenleiterverfahren erfolgt die Verrechnung der Vorkostenstellen von links nach rechts, d.h. die links außen stehende Vorkostenstelle kann auf die rechts stehenden Vorkostenstellen und Endkostenstellen verteilt werden. Unberücksichtigt bleiben hier die Leistungsbeziehungen der rechts stehenden Vorkostenstellen zu den sich links befindenden Vorkostenstellen.





Aus diesem Grund müssen die Leistungsbeziehungen der Vorkostenstellen untereinander vor der Anordnung analysiert werden:
- VK Lager kann nicht auf VK Verwaltung verrechnet werden
- VK Werkstatt kann nicht auf VK Lager und Verwaltung verrechnet werden

Daraus ergibt sich:

bulletlinks außen angeordnet werden muss die Vorkostenstelle, die wertmäßig am wenigsten von den anderen Vorkostenstellen erhält
bulletrechts angeordnet werden muss die Vorkostenstelle, die entweder nichts an die links stehenden Vorkostenstellen abgibt oder wertmäßig am meisten von den anderen Vorkostenstellen erhält


 Stand: 15.03.2009