Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
Informationen über den Regionalrat
Der Regionalrat ist ein Entscheidungsgremium, das mit kommunalen Vertretern besetzt ist. Es entscheidet über wesentliche Fragen der Raum- und Regionalplanung und berät über raumbedeutsame und strukturwirksame Förderprogramme des Landes.
Aufgaben
Regionalplanung Der Regionalrat ist "Herr" aller Verfahren zur Regionalplanung, er trifft die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung des Regionalplanes und beschließt die Aufstellung. | |
Förderprogramme/Fördermaßnahmen von regionaler
Bedeutung Der Regionalrat ist von der Bezirksregierung über alle regional bedeutsamen Entwicklungen zu unterrichten. Er berät mit der Bezirksregierung die Vorbereitung und Festlegung von raumbedeutsamen und strukturwirksamen Planungen sowie Förderprogrammen und - maßnahmen des Landes von regionaler Bedeutung |
Der Regionalrat kann von der Bezirksregierung jederzeit Auskunft über Stand und Vorbereitung dieser Planungen, Programme und Maßnahmen verlangen.
Der Regionalrat kann in diesem Zusammenhang auch Vorschläge für Förderprogramme und -maßnahmen von regionaler Bedeutung unterbreiten. Dabei sind Vorschläge aus der Region, insbesondere der Regionalkonferenzen zu berücksichtigen, zusammenzuführen und zu bewerten.
Verkehr
Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit des Regionalrates liegt nach dem 2. Modernisierungsgesetz beim Verkehr. Der Regionalrat beschließt auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogrammes, des Landesentwicklungsplanes, der integrierten Gesamtverkehrsplanung und des Regionalplanes über die Vorschläge der Region für
die Verkehrsinfrastrukturplanung (gesetzliche Bedarfs- und Ausbaupläne des Bundes und des Landes) | |
die jährlichen Ausbauprogramme für Landesstraßen, | |
Förderprogramme für den kommunalen Straßenbau und den öffentlichen Personennahverkehr. |
Weiterhin legt der Regionalrat für Um- und Ausbau von Landesstraßen bis zu 3 Millionen Euro Gesamtkosten je Maßnahme nach Lage des Landeshaushaltes die Prioritäten fest. Dabei dürfen keine Maßnahmen finanziert werden, denen das zuständige Ministerium im Einzelfall widersprochen hat.