Regionalrat
Home Nach oben Inhalt Aktuelles Umfrage Persönliches Kurse KFM Organisationslehre Personalwirtschaft BWL Kommunalpolitik Links Gästebuch Impressum
          

         

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln

Informationen über den Regionalrat

Der Regionalrat ist ein Entscheidungsgremium, das mit kommunalen Vertretern besetzt ist. Es entscheidet über wesentliche Fragen der Raum- und Regionalplanung und berät über raumbedeutsame und strukturwirksame Förderprogramme des Landes.

 

Aufgaben

bulletRegionalplanung
Der Regionalrat ist "Herr" aller Verfahren zur Regionalplanung, er trifft die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung des Regionalplanes und beschließt die Aufstellung.
bullet Förderprogramme/Fördermaßnahmen von regionaler Bedeutung
Der Regionalrat ist von der Bezirksregierung über alle regional bedeutsamen Entwicklungen zu unterrichten. Er berät mit der Bezirksregierung die Vorbereitung und Festlegung von raumbedeutsamen und strukturwirksamen Planungen sowie Förderprogrammen und - maßnahmen des Landes von regionaler Bedeutung

Der Regionalrat kann von der Bezirksregierung jederzeit Auskunft über Stand und Vorbereitung dieser Planungen, Programme und Maßnahmen verlangen.

Der Regionalrat kann in diesem Zusammenhang auch Vorschläge für Förderprogramme und -maßnahmen von regionaler Bedeutung unterbreiten. Dabei sind Vorschläge aus der Region, insbesondere der Regionalkonferenzen zu berücksichtigen, zusammenzuführen und zu bewerten.



Verkehr

Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit des Regionalrates liegt nach dem 2. Modernisierungsgesetz beim Verkehr. Der Regionalrat beschließt auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogrammes, des Landesentwicklungsplanes, der integrierten Gesamtverkehrsplanung und des Regionalplanes über die Vorschläge der Region für

bulletdie Verkehrsinfrastrukturplanung (gesetzliche Bedarfs- und Ausbaupläne des Bundes und des Landes)
bulletdie jährlichen Ausbauprogramme für Landesstraßen,
bulletFörderprogramme für den kommunalen Straßenbau und den öffentlichen Personennahverkehr.

 

Weiterhin legt der Regionalrat für Um- und Ausbau von Landesstraßen bis zu 3 Millionen Euro Gesamtkosten je Maßnahme nach Lage des Landeshaushaltes die Prioritäten fest. Dabei dürfen keine Maßnahmen finanziert werden, denen das zuständige Ministerium im Einzelfall widersprochen hat.

 

(Quelle: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/gremien/regionalrat/informationen/index.html)

Stand: 21.03.2009