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Es können folgende Prüfungsverfahren unterschieden
werden:
Die nachvollziehende Prüfung dürfte meistens als Prüfungsverfahren für das RPA in Betracht kommen. Das RPA beschäftigt sich in der Regel mit abgeschlossenen Sachverhalten. Die
begleitende Prüfung kann auch als Beratung verstanden werden. Hier wird das RPA
bereits sehr früh an geplanten Entscheidungen der Verwaltung eingebunden. Dies
kann z.B. durch das Instrument des Kontraktmanagements sichergestellt werden.
Anwendungsbereiche können z.B. sein:
Stand:18.02.2009 |