Prüfungsverfahren
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Es können folgende Prüfungsverfahren unterschieden werden:
bulletnachvollziehende Prüfung
bulletbegleitende Prüfung

 

Die nachvollziehende Prüfung dürfte meistens als Prüfungsverfahren für das RPA in Betracht kommen. Das RPA beschäftigt sich in der Regel mit abgeschlossenen Sachverhalten.

Die begleitende Prüfung kann auch als Beratung verstanden werden. Hier wird das RPA bereits sehr früh an geplanten Entscheidungen der Verwaltung eingebunden. Dies kann z.B. durch das Instrument des Kontraktmanagements sichergestellt werden. Anwendungsbereiche können z.B. sein:

    -    Einführung neuer Software / Programme
    -    Änderung / Einführung neuer Verfahrensabläufe
    -    Erlass neuer Dienstvorschriften
    -    Einführung neuer Instrumente (KLR, NKF)

 

Stand:18.02.2009