Vollprüfung
Vollprüfung
ist eine Prüfung, bei der alle zu einem Verwaltungsvorgang gehörenden
Unterlagen geprüft werden.
Stichprobenprüfung
Es
ist durch ein systematisches Auswahlverfahren festzulegen,
- welche Stichproben bzgl. Prüfbereiche
- welche Zahl der Stichproben
zu
prüfen sind.
Aus
der Auswahl der Stichproben und den daraus resultierenden Prüfungsergebnissen
muss sichergestellt sein, dass mit der erforderlichen Sicherheit Rückschlüsse
auf den gesamten Prüfungsbereich gezogen werden können.
Einzelfallprüfung
Die Einzelfallprüfung bezieht sich regelmäßig auf die förmliche,
rechnerische und sachliche Richtigkeit von abgeschlossenen einzelnen Vorgängen
oder auf eine begrenzte Zahl von Einzelfällen (z.B. bei einer Aktenprüfung). Zweckmäßigkeit
und Wirtschaftlichkeit können nicht allgemein beurteilt werden, sondern beschränken
sich auf die geprüften Einzelfälle. Die
geprüfte Dienststelle muss die Ursachen für die vom RPA festgestellten Mängel
selber untersuchen. Es findet keine Beratung statt.
Systemprüfung
Als Systemprüfung anzusehen sind:
- Beurteilung von Arbeitsabläufen (Organisation, Wirtschaftlichkeit u.
Ordnungsmäßigkeit)
- Vergleichende Betrachtungen und Auswertungen vergleichbarer Daten und
Sachverhalte.
Systemprüfungen können aus Einzelfallprüfungen
entwickelt werden.
Systemprüfungen umfassen:
1. Arbeitsablaufanalysen
Einzelschritte dieser Prüfung sind:
- Analyse des Systems
- Prüfung der tatsächlichen Wirksamkeit des Systems
- Prüfung der Schwachstellen und Lücken im System
Selbstverständlich können auch mehrere unabhängige voneinander arbeitende, in
der Zielsetzung gleichartige Systeme verglichen werden (z.B. bestimmte
Verwaltungsabläufe, die in mehreren Dienststellen vorkommen). Auch hier steht
die Schwachstellenanalyse im Vordergrund)
2. Prüfung der ADV-Programme und - Verfahren
- Datenermittlung
- Datenerfassung
- Dateneingabe
- Datenverarbeitung
- Datenausgabe
- Datenauswertung
3. Datenvergleich
Entwicklungen in verschiedenen Dienststellen werden anhand von Datenmaterial
festgestellt (es können mehrere Dienststellen verglichen werden). Im
Vordergrund stehen Fragen der Wirtschaftlichkeit, aus denen sich aber u.U.
organisatorische Konsequenzen ergeben.
4. Gutachtliche Stellungnahme
Das RPA ist von der Verwaltung darüber in Kenntnis zu setzen, wenn -
wichtige organisatorische Änderungen vorzunehmen sind - wesentlich neue
Einrichtungen auf dem Gebiet des HKR vorzunehmen sind sowie - über alle
grundlegenden Maßnahmen, die die Sicherheit der Datenverarbeitung berühren
Für die beiden erst genannten Punkte ergibt sich die Möglichkeit, dass sich
das RPA gutachterlich äußern kann.
Querschnittsprüfung
Durch die
Querschnittsprüfung werden gleichartige Verwaltungshandlungen oder Verfahren
der Verwaltung in verschiedenen Dienststellen vergleichend gegenübergestellt.
Prüfungsziel ist:
- Inwieweit wird der Prüfungsgegenstand von den Verwaltungen sachgerecht
behandelt ?
- Welche
Probleme tauchen auf ?
- Welche typischen Fehler treten auf ?
Vorteil von
Querschnittsprüfungen: Verwaltungshandeln / Verfahren
der Verwaltung kann bzgl. eines best. Punktes in einem repräsentativen Überb
lick erfolgen