Prüfungsmaßstäbe
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Als Prüfungsmaßstäbe sind folgende Maßstäbe zugrunde zu legen:

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Rechtmäßigkeit (Hat die Verwaltung / zu prüfende Organisationseinheit die anzuwendenden Gesetze, Verordnungen eingehalten oder dagegen verstoßen ?)

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Ordnungsmäßigkeit (Hat die Verwaltung / zu prüfende Organisationseinheit die anzuwendenden internen Verfügungen - wie Dienstanweisungen, allgem. Rundverfügungen u.ä. eingehalten oder dagegen verstossen ?)

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Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit (Hat die Verwaltung wirtschaftlich oder unwirtschaftlich gehandelt ? Z.B. Betrachtung des Verhältnisses von Ausgaben zu erzielten Einnahmen; daneben soll auch die Effektivität der Verwaltung geprüft werden, d.h. ist das Verwaltungshandeln zweckmäßig ?)

 

 Stand:18.02.2009