Als Prüfungsmaßstäbe
sind folgende Maßstäbe zugrunde zu legen:
| Rechtmäßigkeit
(Hat die Verwaltung / zu prüfende Organisationseinheit die
anzuwendenden Gesetze, Verordnungen eingehalten oder dagegen verstoßen ?)
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| Ordnungsmäßigkeit
(Hat die Verwaltung / zu prüfende Organisationseinheit die anzuwendenden
internen Verfügungen - wie Dienstanweisungen, allgem. Rundverfügungen
u.ä. eingehalten oder dagegen verstossen ?)
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| Wirtschaftlichkeit
und Zweckmäßigkeit (Hat die Verwaltung wirtschaftlich oder unwirtschaftlich gehandelt ? Z.B.
Betrachtung des Verhältnisses von Ausgaben zu erzielten Einnahmen; daneben
soll auch die Effektivität der Verwaltung geprüft werden, d.h. ist das
Verwaltungshandeln zweckmäßig ?)
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Stand:18.02.2009
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