Das RPA hat nicht nur die Aufgabe das Verwaltungscontrolling der
Verwaltung auf seine Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen, sondern
muss für sich selbst auch ein Controlling (Prüfungscontrolling genannt)
einführen. Nur so kann schlüssig auch Beratung für die Verwaltung in diesem
Bereich angeboten werden.
Dabei geht es in erster Linie um folgende Aspekte:
Ist die Organisationsstruktur des RPA zeitgemäß ?
Wie wird das Prüfungsgeschäft
abgewickelt ?
Über welche Ressourcen soll sich das
Prüfungscontrolling erstrecken ?
Produkte /
Leistungen des RPA
Finanzmittel /
Kosten des RPA / Kosten von Prüfungen
Personaleinsatz
politische
Zielsetzungen (Umfang von Rechnungsprüfung im klassischen Sinne im Verhältnis
zur Beratung ?)
Daraus lassen sich folgende Fragestellungen ableiten:
Wie können die Prüfprozesse
optimiert werden ?
Wie teuer ist Rechnungsprüfung /
Beratung ?
Welche Maßnahmen der
Personalentwicklung sind zu ergreifen ?
Prüfungscontrolling vollzieht sich - wie auch Verwaltungscontrolling - in
zwei Schritten:
- Entwicklung von Zielen / Zielsysteme
- Entwicklung von Kennzahlen / Kennzahlensystemen.
Stand: 18.02.2009