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Die Personalverwaltung wickelt administrative Vorgänge und Servicefunktionen zur Erhaltung des Leistungsangebotes des Personals ab, z.B.
Man unterscheidet in
Die Aufgaben des Personalbewirtschaftung / Personalwesens sind zum Teil zentralisiert und zum anderen Teil dezentralisiert. Sinn und Zweck ist es, die Fachbereiche in ihren Kompetenzen und in ihrer Verantwortung zu stärken: Teile des Personalwesen sind auf die Fachbereiche delegiert worden, (bzw. könnten delegiert werden) wie bspw. Personalbedarfsermittlung, Personalauswahl, Personalbedarfsplanung, Personaleinsatzplanung. Andere zentrale Tätigkeiten wie bspw. die Lohnabrechnung bleiben einer zentralen Stelle vorbehalten. |