Personalpolitik
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Begriff

"Die Personalpolitik setzt die Ziele für ein konfliktfreies Miteinander von Gesellschaft, Verwaltung und Vorgesetzten und Mitarbeitern. Sie versucht, im Rahmen der politisch vorgegebenen Verwaltungsaufgaben einen Konsens zwischen den Beschäftigten, den Führungskräften und der Öffentlichkeit herzustellen“
[1]

 

Aufgabe und Ziel

„Aufgabe der Personalpolitik ist es Ziele und Rahmenbedingungen für den effizienten und sozial angemessenen Einsatz der Mitarbeiter in der Verwaltung vorausschauend festzulegen.“
[2]


Die Ziele der Personalpolitik können nicht losgelöst von den Zielen der öffentlichen Verwaltung betrachtet werden: 

bullet Bereitstellung der zur Erledigung des Verwaltungsauftrages erforderlichen Dienstposten (wie viele Mitarbeiter werden zur Produkterstellung benötigt ?)
bullet Beachtung des Leistungsprinzips zur Steigerung der menschlichen Leistung
bullet Optimaler Personaleinsatz (unter Berücksichtigung der Befähigung der Mitarbeiter)
bullet Durchschaubare, objektive Personalentscheidung
bullet Chancengleichheit für alle Mitarbeiter
bullet Ausgewogene Personalstruktur (bspw. bzgl. Altersstruktur, Anteil Beamte / Angestellte, Quote männliche / weibliche Mitarbeiter)
bullet Festlegung von Verhaltensnormen und Regeln zur Lösung von sachlichen und personellen Konflikten (z.B. Leitbild, Regeln zum Umgang mit dem Thema „Alkohol / Suchtmittel“)
bullet partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern
bullet Ratifizierung von Richtlinien für humane Arbeitsbedingungen zur Stabilisierung der menschlichen Leistung (Thema Arbeitssicherheit)

 

[1] Deckert / Personal fördern und fordern, Seite 10

[2] Deckert / Öffentliche Betriebswirtschaftslehre – Übungen und Klausuren, Seite 77

 

Stand: 24.03.2009