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Begriff "Die
Personalpolitik setzt die Ziele für ein konfliktfreies Miteinander von
Gesellschaft, Verwaltung und Vorgesetzten und Mitarbeitern. Sie versucht, im
Rahmen der politisch vorgegebenen Verwaltungsaufgaben einen Konsens zwischen den
Beschäftigten, den Führungskräften und der Öffentlichkeit herzustellen“
Aufgabe und Ziel „Aufgabe
der Personalpolitik ist es Ziele und Rahmenbedingungen für den effizienten
und sozial angemessenen Einsatz der Mitarbeiter in der Verwaltung
vorausschauend festzulegen.“
[1] Deckert / Personal fördern und fordern, Seite 10 [2] Deckert / Öffentliche Betriebswirtschaftslehre – Übungen und Klausuren, Seite 77
Stand: 24.03.2009 |