Neues Amt / Fachbereich
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1. Bei der Errichtung eines Amtes wird zusätzlich zu den bestehenden Organisationseinheiten eine neue Organisationseinheit mit neuen Stellen geschaffen. Dabei ist auf die    bereits vorhandene Zentralisation der Organisationsstruktur zu achten.

2.  Leitung erfolgt durch einen Amtsleiter, wobei dieses Amt in die bestehende Organisationsform zu integrieren ist (d.h. welcher übergeordneten Organisationseinheit - Dezernat -
     das Amt zugeordnet wird). Der Leiter hat Vollkompetenzen und Weisungsbefugnis.

3.   Die Einrichtung eines Amtes ist von Dauer und nicht nur vorübergehend

Stand: 11.04.2009