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1. Bei der Errichtung eines Amtes wird zusätzlich zu den bestehenden Organisationseinheiten eine neue Organisationseinheit mit neuen Stellen geschaffen. Dabei ist auf die bereits vorhandene Zentralisation der Organisationsstruktur zu achten. 2.
Leitung erfolgt durch einen Amtsleiter, wobei dieses
Amt in die bestehende Organisationsform zu integrieren ist (d.h. welcher
übergeordneten Organisationseinheit - Dezernat - 3. Die Einrichtung eines Amtes ist von Dauer und nicht nur vorübergehend Stand: 11.04.2009 |