Leitliniensteuerung
/ Leitbilder
Mit dem Begriff Leitliniensteuerung wird unterstrichen, dass
die politischen Gremien auf Einzeleingriffe in das Verwaltungshandeln verzichten
und sich ausschließlich auf die strategischen Zielvorgaben konzentrieren.
| Inhalte der Leitbilder
Mögliche Inhalte von Leitbildern lassen sich auf folgende
vier Punkte reduzieren
1)
Selbstverständnis des Betriebes / der Verwaltung |
Wie
sieht sich der Betrieb / die Verwaltung selbst ? |
2)
Zielvorgaben und Benennung von Maßnahmen zur Zielerreichung |
Welche
Ziele hat der Betrieb / die Verwaltung und wie sollen diese erreicht
werden
? |
3)
Vermitteln von Visionen (strategische Planungen) |
Wo
will der Betrieb / die Verwaltung künftig stehen bzw. sich
positionieren ? |
4)
Erwartung gegenüber den MitarbeiterInnen |
Was
erwartet der Betrieb / die Verwaltung von ihren Mitarbeitern ? |
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| Funktionen der Leitbilder |
Leitbilder haben
verschiedene Funktionen, z.B.
Handeln der Mitarbeiter in der
Organisation abstimmen
Orientierungsrahmen für die
MitarbeiterInnen sein
Handlungsspielräume für die
MitarbeiterInnen eröffnen
Innovationen bei den MitarbeiterInnen
wecken
Identifikation der MitarbeiterInnen
zum Betrieb / zur Verwaltung stärken und fördern
Basis für Führungskräfte zur
Führung der MitarbeiterInnen
Grundlage für die Überprüfung und
Erreichung von Zielen
Sichtweise der Organisation für
außenstehende Dritte darlegen
Grundlage für die Überprüfung und
Erreichung von Zielen (Controlling)
| Maßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit von
Leitbildern
Leitbilder können durch folgende Maßnahmen verbessert
werden:
1. Gestaltung von Rahmenbedingungen
Einführung eines
Kontraktmanagement / Zielvereinbarungen, vgl. unten
Instrument Mitarbeitergespräche einführen
Überprüfung und Erreichung von Zielen
(Controlling)
Mitarbeiterbefragungen durchführen
2. Änderung der Verwaltungskultur
Schaffen
eines "Wir-Gefühls" im Betrieb / in der Verwaltung
Schaffen
einer Corporate Identity
Teamgedanken stärken
Führungskräfte müssen den MitarbeiterInnen das Leitbild
"vorleben" |
Kontraktmanagement
Unter Kontraktmanagement versteht man den Prozess der
Übertragung von produktbezogenen Leistungsaufträgen der politischen Gremien
auf die Verwaltungsspitze, wobei letztere eine weitere Übertragung auf die
Fachbereiche vornimmt. Rat und Verwaltung einigen sich jeweils für ein Jahr vertraglich
über die zu erbringenden Leistungen und das dafür zur Verfügung stehende
Budget.
Das Element Kontraktmanagement beinhaltet letztlich Zielvereinbarungen zwischen:
politischer Vertretung |
Verwaltungsspitze |
Verwaltungsspitze |
Dezernenten / Fachbereichsleitung |
Dezernenten / Fachbereichsleitung |
Amtsleitungen |
Amtsleitungen |
Abteilungsleitungen |
Abteilungsleitungen |
Sachgebietsleitungen |
Sachgebietsleitung (Vorgesetzter) |
Mitarbeiter/-in |
Letztlich läuft dies auf das Mitarbeitergespräch hinaus, in
dem Ziele vereinbart werden.
[Anmerkung: die Bezeichnung der Hierarchie der
oben aufgezeigten Organisationsform kann natürlich variieren]
Stand: 14.03.2009
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