1. Gesamtkosten
Unter Gesamtkosten versteht man die von der
Ausbringungsmenge (Leistungsmenge) abhängigen variablen Kosten sowie die fixen
Kosten.
2. Stückkosten
Die Stückkosten beziehen als solche auf eine
Einheit der Ausbringungsmenge. In den Stückkosten sind sowohl fixe als auch
variable Kosten enthalten.
3. Beschäftigungsabhängige Kosten
Unter Beschäftigung versteht man die
Leistungsmenge bzw. die Ausbringungsmenge eines Betriebes und nicht – wie oft
irrtümlich angenommen – die Anzahl der Beschäftigten.
Die Kosten können danach unterschieden werden, ob sie
von der Ausbringungsmenge abhängen oder nicht.
3.1.
Fixe Kosten
3.1.1. Fixe Kosten (allgemein)
Fixkosten sind solche Kosten, die von der Ausbringungsmenge unabhängig sind,
d.h. Fixkosten fallen immer an. Die Summe
aller fixen Kosten bezeichnet man auch als Fixkostenblock.
3.1.2. Sprungfixe Kosten
Im
Rahmen von Kapazitätserweiterungen (z.B. Kauf neuer Gebäude, Maschinen)
verursachen weitere Fixkosten. Man spricht in diesem Zusammenhang von sprungfixen Kosten, d.h. zu dem alten
Fixkostenblock kommt ein neuer Fixkostenblock dazu. Diese fixen Kosten bleiben dann wiederum eine Zeit lang
gleich, so dass man diese Kosten auch als intervall-fixe Kosten nennt.
3.2. Variable
Kosten
Variable Kosten sind solche Kosten, die von der
Ausbringungsmenge abhängig sind, d.h. mit steigender oder sinkender
Ausbringungsmenge steigen oder sinken die variablen Kosten.
Eine abschließende
Zuordnung zu fixen und variablen Kosten ist nicht immer möglich. Abzustellen ist
auf die Abbaufähigkeit der Kosten, d.h. innerhalb welcher Frist können diese
Kosten abgebaut werden: z.B. Maschine wird durch Einsatz verschlissen; die
Abschreibung erfolgt durch den einsatzbedingten Verzehr (Mengenabschreibung).
Diese Abschreibung sind als variable Kosten einzustufen, da die
Abschreibungshöhe unmittelbar von der Ausbringungsmenge abhängt.
4. Verrechnungsabhängige Kosten
4.1. Einzelkosten
Einzelkosten sind solche Kosten, die einer Kostenstelle oder einem Kostenträger
(Produkt) direkt zurechenbar sind und auch direkt zugerechnet werden.
Bestimmte Einzelkosten treten nicht bei allen Kostenträgern auf und werden
deshalb von den übrigen Einzelkosten getrennt (Sondereinzelkosten – SEK-) Sie ergeben sich meist aufgrund von
Einzelaufträgen. Es wird unterschieden zwischen:
Bei unechten Gemeinkosten wird auf das Durchschnitts- oder Trägheitsprinzip zurückgegriffen,
obwohl die Anwendung von Verursachungs- oder Einwirkungsprinzip grundsätzlich möglich ist.
5. Entstehungsortabhängige Kosten
Bzgl. der wird unterschieden zwischen
primären
Kosten und sekundären Kosten. Die Bildung von
Kostenarten nach der Herkunft der Güter unterscheidet zwischen primären und
sekundären Kosten.
Primäre Kosten sind die Kosten der Güter, die der Betrieb direkt von außen, d.h.
von den Beschaffungsmärkten, bezieht.
Sekundäre Kosten sind die Kosten der Güter, die vom Betrieb selbst herstellt und
in der gleichen Periode verbraucht werden. Sekundäre Kosten sind also nur eine
spezifische Zusammenfassung primärer Kosten.
Stand: 15.03.2009