Kostenbegriffe
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1. Gesamtkosten

Unter Gesamtkosten versteht man die von der Ausbringungsmenge (Leistungsmenge) abhängigen variablen Kosten sowie die fixen Kosten.

 

2. Stückkosten

Die Stückkosten beziehen als solche auf eine Einheit der Ausbringungsmenge. In den Stückkosten sind sowohl fixe als auch variable Kosten enthalten.

 

3. Beschäftigungsabhängige Kosten

Unter Beschäftigung versteht man die Leistungsmenge bzw. die Ausbringungsmenge eines Betriebes und nicht – wie oft irrtümlich angenommen – die Anzahl der Beschäftigten.


Die Kosten können danach unterschieden werden, ob sie von der Ausbringungsmenge abhängen oder nicht.


 

3.1. Fixe Kosten

3.1.1. Fixe Kosten (allgemein)

Fixkosten sind solche Kosten, die von der Ausbringungsmenge unabhängig sind, d.h. Fixkosten fallen immer an. Die Summe aller fixen Kosten bezeichnet man auch als Fixkostenblock.


3.1.2. Sprungfixe Kosten

Im Rahmen von Kapazitätserweiterungen (z.B. Kauf neuer Gebäude, Maschinen) verursachen weitere Fixkosten. Man spricht in diesem Zusammenhang von sprungfixen Kosten, d.h. zu dem alten Fixkostenblock kommt ein neuer Fixkostenblock dazu. Diese fixen Kosten bleiben dann wiederum eine Zeit lang gleich, so dass man diese Kosten auch als intervall-fixe Kosten nennt.

 

3.2. Variable Kosten

Variable Kosten sind solche Kosten, die von der Ausbringungsmenge abhängig sind, d.h. mit steigender oder sinkender Ausbringungsmenge steigen oder sinken die variablen Kosten.

Eine abschließende Zuordnung zu fixen und variablen Kosten ist nicht immer möglich. Abzustellen ist auf die Abbaufähigkeit der Kosten, d.h. innerhalb welcher Frist können diese Kosten abgebaut werden: z.B. Maschine wird durch Einsatz verschlissen; die Abschreibung erfolgt durch den einsatzbedingten Verzehr (Mengenabschreibung). Diese Abschreibung sind als variable Kosten einzustufen, da die Abschreibungshöhe unmittelbar von der Ausbringungsmenge abhängt.

 

4. Verrechnungsabhängige Kosten

4.1. Einzelkosten


Einzelkosten sind solche Kosten, die einer Kostenstelle oder einem Kostenträger (Produkt) direkt zurechenbar sind und auch direkt zugerechnet werden.  Bestimmte Einzelkosten treten nicht bei allen Kostenträgern auf und werden deshalb von den übrigen Einzelkosten getrennt (Sondereinzelkosten – SEK-) Sie ergeben sich meist aufgrund von Einzelaufträgen. Es wird unterschieden zwischen: 

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Sondereinzelkosten der Fertigung (z.B. Kosten für Spezialwerkzeug, Entwicklungskosten)

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Sondereinzelkosten des Vertriebes (z.B. Vertreterprovision, Verpackungskosten)


 

4. Gemeinkosten

Die Gemeinkosten (GK) sind die Kosten,

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die einer Kostenstelle / einem Kostenträger nicht direkt zugeordnet werden können (echte Gemeinkosten); bei ihnen muss auf das Durchschnitts oder Trägheitsprinzip zurückgegriffen werden, weil die Anwendung von Verursachungs- oder Einwirkungsprinzip nicht möglich ist
 

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die einer Kostenstelle / einem Kostenträger zwar zugerechnet werden können, jedoch nicht zugerechnet werden (unechte Gemeinkosten). 
 

Bei unechten Gemeinkosten wird auf das Durchschnitts- oder Trägheitsprinzip zurückgegriffen, obwohl die Anwendung von Verursachungs- oder Einwirkungsprinzip grundsätzlich möglich ist.


5. Entstehungsortabhängige
Kosten


Bzgl. der  wird unterschieden zwischen primären Kosten und sekundären Kosten. Die Bildung von Kostenarten nach der Herkunft der Güter unterscheidet zwischen primären und sekundären Kosten. 

Primäre Kosten sind die Kosten der Güter, die der Betrieb direkt von außen, d.h. von den Beschaffungsmärkten, bezieht.

Sekundäre Kosten sind die Kosten der Güter, die vom Betrieb selbst herstellt und in der gleichen Periode verbraucht werden. Sekundäre Kosten sind also nur eine spezifische Zusammenfassung primärer Kosten.

 

Stand: 15.03.2009