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„Beim Iterationsverfahren werden die Leistungsbeziehungen
nicht in einem einzigen Gleichungssystem erfasst. Die Verrechnungssätze werden
vielmehr durch “ausprobieren” ermittelt. Es wird zuerst ein Verrechnungssatz auf
Basis der Primärkosten pro Kostenstelle angenommen. Natürlich kann dieser
Verrechnungssatz nicht zu einer vollständigen Entlastung aller Vorkostenstellen
führen. Der Verrechnungssatz wird daher verändert, und es erfolgt eine weitere
Verrechnung. Diese Iterationsschritte werden solange fortgesetzt, bis die
Vorkostenstellen komplett entlastet sind.“ [1] Frank Feil in: Meurer/Stephan, Rechnungswesen und Controlling in der öffentlichen Verwaltung, Gruppe 4, Seite 657 “Der BAB in der kommunalen KLR“., Loseblatt-Zeitschrift, Freiburg im Br. 1999 ff. Stand: 15.03.2009 |