Iteratives Verfahren
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„Beim Iterationsverfahren werden die Leistungsbeziehungen nicht in einem einzigen Gleichungssystem erfasst. Die Verrechnungssätze werden vielmehr durch “ausprobieren” ermittelt. Es wird zuerst ein Verrechnungssatz auf Basis der Primärkosten pro Kostenstelle angenommen. Natürlich kann dieser Verrechnungssatz nicht zu einer vollständigen Entlastung aller Vorkostenstellen führen. Der Verrechnungssatz wird daher verändert, und es erfolgt eine weitere Verrechnung. Diese Iterationsschritte werden solange fortgesetzt, bis die Vorkostenstellen komplett entlastet sind.“
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[1] Frank Feil in: Meurer/Stephan, Rechnungswesen und Controlling in der öffentlichen Verwaltung, Gruppe 4, Seite 657 “Der BAB in der kommunalen KLR“., Loseblatt-Zeitschrift, Freiburg im Br. 1999 ff.

Stand: 15.03.2009