| Kriterien zur Bildung von Kostenstellen
Die Kriterien zur Bildung von Kostenstellen sind der untenstehenden
Abbildung zu entnehmen:
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| Begriffe |
| Vorkostenstellen / Endkostenstellen
Vorkostenstellen
...sind Kostenstellen, deren Kosten wieder anderen Kostenstellen
(andere Vorkostenstellen oder Endkostenstellen) zugerechnet werden, wenn
diese die Leistungen der zu verrechnenden (Vor-)Kostenstelle in Anspruch
nehmen
Endkostenstellen
...sind Kostenstellen, deren Kosten nicht wieder anderen
Kostenstellen zugerechnet werden können. Die Endkostenstellen geben
keine Leistungen an andere Kostenstellen ab, sondern an außenstehende
Dritte |
| Zusammenhang KST nach Leistungs-, und
Verrechnungsgesichtspunkten |
Stand: 15.03.2009
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