In der Organisationslehre gibt es folgende Grundbegriffe
Organisationsbegriffe
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Der funktionale Organisationsbegriff besagt, dass eine Behörde
organisiert wird.
Der funktionale
Organisationsbegriff umschreibt die Tätigkeit des Organisierens als ein
gestaltendes Handeln, aus dem heraus das Gebilde einer Organisation entstehen
kann.
Es werden Regeln
für den Arbeitsablauf getroffen:
- Aufgabenbereiche und Kompetenz einzelner
Mitarbeiter,
- Regelung von Kommunikations- und
Steuerungsprozessen und
- Regelungen des allgemeinen
Dienstbetriebes.
Somit erfolgt
durch die organisierende Tätigkeit:
- der Aufbau einer Organisationsstruktur und
- das
Koordinieren der Elemente Aufgabe, Mensch und Sachmittel.
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Der institutionale
Organisationsbegriff besagt, dass eine Behörde eine Organisation ist.
Der institutionale Organisationsbegriff beschreibt
das Phänomen einer Organisation aus der Betrachtungsweise der
Sozialwissenschaften. Eine Organisation wird dabei als ein System aus einer
Menge von abgegrenzten und zueinander in Beziehung stehenden Elementen
verstanden, die eine geordnete Gesamtheit bilden. Da sowohl Menschen als auch
Sachdinge physische Elemente dieses Systems sind, bezeichnet man eine
Organisation als ein sozio-technisches System.
Merkmale der institutionalen Organisation:
- Strukturiertes, formales Beziehungssystem
- System von dauerhaften Regelungen als Aufbau- und Ablaufstruktur
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| Der instrumentale
Organisationsbegriff besagt, dass eine Behörde eine Organisation hat.
Als Ergebnis des Organisierens entsteht ein Gefüge, das als ein System
von formellen Regelungen zur Erfüllung der Aufgaben beschrieben werden kann.
Diese Regeln sind ein Mittel zum Erreichen der taktischen Verwaltungsziele und
haben in diesem Sinn den Charakter eines Werkzeuges (= Instrument). |
Abgrenzung der Organisation /
Disposition / Improvisation
Organisation dauerhaft
Disposition
einmalig
wirksame
Struktur von sozio-technischen Systemen
Improvisation vorläufig
Beispiele:
Organisation |
Disposition |
Improvisation |
Errichtung eines Amtes, Dienstanweisungen |
Bearbeitung eines Einzelfalles
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Testen neuer Vordrucke,
Errichtung von Projektgruppen
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Über- und Unterorganisation
Überorganisation
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Unterorganisation
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Überorganisation
liegt dann vor, wenn
| zuviel Regelungen für ein Unternehmen / Verwaltung bestehen
(Welche Regelungen sind unabdingbar ?)
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| kein Spielraum für bewegliche Dispositionen
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| mangelnde Flexibilität
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| Bürokratismus
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Unterorganisation
liegt dann vor, wenn
| zuwenig Regelungen für sich wiederholende Prozesse bestehen
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| mangelnde Kontinuität von Maßnahmen
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| Zwang zu häufigen Improvisationen |
Beispiel: Sachbearbeiter muss bei
standardisierten Vorgängen bzw. Vordrucken überlegen, ob er nichts übersehen
hat !
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Stand: 14.03.2009 |