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Der Begriff Personalwirtschaft (Personalwesen) umfasst alle Vorgänge und Maßnahmen, die die menschlichen Tätigkeiten und Beziehungen im Rahmen des betrieblichen / behördlichen Aufgabenvollzuges betreffen. Der Bereich der Personalwirtschaft (Personalwesen) gliedert sich wie folgt:
Man kann den Bereich der Personalwirtschaft auch in Funktionen aufteilen. Dabei spielt sicherlich der Gedanke der dezentralen Ressourcenverantwortung eine große Rolle. Es gibt Funktionen in der Personalwirtschaft, die reine Steuerungsfunktion und / oder steuerungsunterstützende Funktion haben. Daneben gibt es Dienstleistrungen, die sich auf reine administrative Bereiche beziehen (direkte Personalarbeit) oder Dienstleistungen, die von den Fachbereichen im Personalwesen nachgefragt werden können (Personaldienste).
Quelle: KGSt-Bericht 7/1994 Dezentrale Personalarbeit, Seite 20
Stand: 24.03.2009
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