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Die Durchlaufzeit ist die Zeit zwischen der Annahme / Erteilung eines Antrages / Auftrages und dem Zeitpunkt der Erledigung.
Die Bearbeitungszeit ist die Zeit einer Verrichtung und setzt sich zusammen aus der Rüstzeit und der Ausführungszeit (Produkt aus Menge und Einzelheit). Unter Rüstzeit versteht man die Soll-Zeit für das Vorbereiten und Aufräumen des Arbeit-systems / Arbeitsplatzes, z.B. Herbeiholen von Akten Die weitere Unterteilung in Rüstgrundzeit, -erholungszeit und –verteilzeit kann an dieser Stelle vernachlässigt werden. Man spricht generell von Rüstzeiten.
Unter Ausführungszeit ist die Soll-Zeit für die eigentliche Verrichtung bzgl. des Antrages / Auftrages, z.B. Zeit für das Fertigen der Zwischenbenachrichtigung
Stand: 26.04.2009 |