Stabsstellen
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Stabsstellen sind Leitungsstellen zugeordnet, um diese

    quantitativ von allgemeinen und persönlichen Aufgaben  (z.B. durch Sekretärin oder Assistent) und

    qualitativ durch Spezialisten mit fundierten Detailkenntnissen (z.B. Marketingfachmann für Verkaufsleiter)

zu entlasten.

 

„Stäbe sind als sogen. „Leitungshilfsstellen aus der unmittelbaren Linienorganisation ausgegliedert (sogen. horizontale Dezentralisation).“[1]  Stäbe sind auf Dauer eingerichtet. „Stäbe werden in

    planender,

    informierender und

    beratender

Funktion für die Leitungsinstanz tätig, ohne jedoch Entscheidungsbefugnis in Form von vollzugsverbindlichen Weisungs- und Anordnungsrechten zu besitzen.“[2]

Insofern haben die Stabsstellen nur Teilkompetenz.


 

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[1] Klaus Deckert „Öffentliche Betriebswirtschaftslehre“ Übungen und Klausuren, vgl. Seite 59

[2] Klaus Deckert „Öffentliche Betriebswirtschaftslehre“ Übungen und Klausuren, vgl. Seite 59

 

Stand: 11.04.2009