Personalfreistellung
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Durch die Personalfreistellung wird im Rahmen einer Überdeckung Personal nach Menge, Qualität, Zeit und Ort freigesetzt.

Aufgabe der Personalfreistellungsplanung ist es die Verminderung des Personals so vorzubereiten, dass es zu einem bestimmten Zeitpunkt der Personalbestand dem geringeren Personalbedarf angepasst ist.

Im Bereich der öffentlichen Verwaltungen sind betriebsbedingte Kündigung die absolute Ausnahme.

Die Personalfreistellung wird also in folgenden Bereichen zu planen sein

bullet altersbedingte Abgänge
bulletAbgänge aufgrund externen Wechsels bisheriger Mitarbeiter
bulletAbgänge von Frauen  aufgrund von Mutterschutz / Erziehungsurlaub

 

Stand: 25.03.2009