Organisation des Controlling
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Der Begriff des zentralen Controlling verfolgt die organisatorische Konzeption das Controlling zentral an einer Stelle der Verwaltung einzugliedern. „Zentrales Controlling ist im wesentlichen für die Koordination der Fachplanungen der Fachbereiche, für die Gestaltung des zentralen Berichtswesens, für Abweichungsanalysen und vorzuschlagende Konsequenzen der Berichterstattung, für Beteiligungs-Controlling und für die Koordination der Langfristinformationen verantwortlich.“[1]

Der Begriff des dezentralen Controlling verfolgt hingegen die organisatorische Konzeption das Controlling dezentral an mehreren Stellen der Verwaltung einzugliedern. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass durch die Neuen Steuerungsmodelle ein wesentlicher Leitgedanke die “dezentrale Ressourcenverantwortung” ist, so dass wohl auch das Controlling dezentral, d.h. fachbereichsbezogen, zu organisieren ist. Das dezentrale Controlling kann man auch als sogen. Fachbereichscontrolling oder Bereichscontrolling bezeichnen. Bei einer reinen dezentralen Ausrichtung des Controlling wird auf ein zentrales Controlling verzichtet. „Stattdessen würden den Fachbereichen jeweils fachlich und disziplinarisch unterstellte Vor-Ort-Controller zugeordnet. Solche Controller wären mit den Problemen des jeweiligen Fachbereiches wohlvertraut und könnten ihre Instrumente genau auf die Bedürfnisse des Fachbereiches zuschneiden.“[2] Diesem Vorteil steht der Nachteil gegenüber, dass die Fachbereichscontroller nur die Belange ihres Fachbereiches vertreten und interessieren und die Gesamtbelange und Gesamtinteresse des Betriebes bzw. der Verwaltung unberücksichtigt bleiben.

Aus der nachstehenden Abbildung ergibt sich die organisatorische Zuordnung des zentralen und dezentralen Controlling


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[1] KGSt-Bericht 15/1994, Seite 57

[2] Handbuch „Rechnungswesen und Controlling in der öffentlichen Verwaltung“, Gruppe 5, Controlling-Organisation Seite 6

 

Stand: 14.03.2009