Budgetierung
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Begriff des Budgets / Budgetierung

Der Begriff Budgets wird aus dem Altfranzösischen abgeleitet und mit Geldbeutel übersetzt.

Bezogen auf die öffentliche Verwaltung bedeutet Budget die Zusammenfassung von Ressourcen (Finanzen, Personal, Sachmittel), die einer bestimmten Organisationseinheit (Dezernat, Amt, Abteilung, Sachgebiet usw.) zur eigenverantwortlichen Verfügung gestellt wird.

Unter Budgetierung versteht man das Verfahren, wie die der Verwaltung zur Verfügung stehenden Mittel global auf die Leistungsbereiche (Dezernat, Amt, Abteilung, Sachgebiet usw.) verteilt werden sollen.

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Ausgangslage

Wie bereits bei den Neuen Steuerungsmodelle ausgeführt wurde, ergeben sich in der Hauptsache drei Kritikpunkte, die sich bzgl. der Haushaltswirtschaft wie folgt ausgewirkt haben:

       Inputorientierte Steuerung
          Ohne Budgets / Budgetierung wurde die Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes bis ins kleinste Detail    
          zentral durch die Kämmerei gesteuert. Für eigenverantwortliche Kreativität der Fachbereiche bleibt kein Raum.


   
    Keine Betriebswirtschaftlichen Instrumente
           Es fehlen typische betriebswirtschaftliche Abrechnungs- und Auswertungssysteme wie die der Kosten- und
           Leistungsrechnung. Der Erfolg (Gewinn oder Verlust) wird nicht ermittelt.


       fehlende Ergebnisverantwortung
          
Erfolge finanzieller Art (bspw. die Erzielung von Mehreinnahmen oder Ausgabeeinsparungen) kommen nach dem kommunalen
          Haushaltsrecht nicht dem verursachenden Fachbereich zugute, sondern dem Gesamthaushalt. Warum sollten denn die
          Fachämter motiviert sein, Verbesserungen zu erwirtschaften, von denen sie nicht profitieren ? Im Rahmen von
          Zielvereinbarungen / Kontraktmanagement können entsprechende Vereinbarungen getroffen werden.

 

Verfahren der Budgetierung / Formen der Budgetierung

Quelle: Broetje


Daneben wird auch noch die sogenannte Wettbewerbsbudgetierung als Klassifizierung angeführt. „Wettbewerbsbudgetierung kommt in Bereichen zum Einsatz, in denen städtische Ämter mit externen Leistungsanbietern konkurrieren (z. B. Straßenunterhaltung, Architektenleistungen, Grünflächenpflege). Dazu war es erforderlich, die Kostenrechnung so zu strukturieren, dass ihre Ergebnisse unmittelbar mit Angebotspreisen aus der freien Wirtschaft vergleichbar sind. Wettbewerbsbudgetierung gewinnt besonders dann an Bedeutung, wenn man die zunehmende Diskussion um die Privatisierung öffentlicher Leistungen vor Augen hat. Die öffentliche Verwaltung kann dem zunehmenden Privatisierungsdruck nur dann standhalten, wenn es gelingt, die Leistungen und Kosten transparent zu machen.“[1]


Quelle: Broetje

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[1] Jürgen Heiß in: Meurer/Stephan, Rechnungswesen und Controlling in der öffentlichen Verwaltung, Gruppe 3, Seite 39 “Ergebnisorientierte finanzwirtschaftliche Steuerung nach dem NKHR “., Loseblatt-Zeitschrift, Freiburg im Br. 1999 ff.


Stand 18.02.2009