Bestandteile des NKF
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Die Bestandteile des NKF ergeben sich aus der nachstehenden Abbildung 

 

Die Bestandteile des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sind:

- Ergebnisplan und -rechnung
- Finanzplan und -rechnung
- Vermögensrechnung (Bilanz)


Aus der o.g. Abbildung wird deutlich, dass die einzelnen Bestandteile des Neuen Kommunalen Finanzmanagements zusammenhängen.

Zu berücksichtigen ist, dass das kommunalverfassungsrechtlich verankerte Budgetrecht des Rates bei einer rein doppelten kaufmännischen Buchführung keine Berücksichtigung findet. Geplante Größen (wie z.Zt. die Haushaltsansätze) sich in einem rein doppischen System nicht zu finden. Aus diesem Grund ist der Ergebnis-Teil und der Finanzteil zu planen, d.h. dort findet das zuvor genannte Budgetrecht des Rates ausreichend Berücksichtigung. Das Vermögen als solche ist nicht in die Planung einzubinden; dort reicht der jeweilige Stand des Rechnungsergebnisses aus.

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Ergebnisplan und Ergebnisrechnung

Der Ergebnisplan und die Ergebnisrechnung weisen Aufwendungen und Erträge aus und entsprechen somit Gewinn- und Verlustrechnung der doppelten kaufmännischen Buchführung.

Um dem Budgetrecht des Rates gerecht zu werden, sind in dem Ergebnisplan die Aufwendungen und Erträge produktorientiert zu planen. Es ist auch angedacht, Aufwendungen und Erträge alternativ organisationsorientiert zu planen, d.h. es wird sich am Aufbau der Verwaltung nach Fachbereichen usw. orientiert.

Das Resultat der Ergebnisrechnung (nicht Ergebnisplan !) beeinflusst das Eigenkapital. Das Eigenkapital findet sich in der Vermögensrechnung (Bilanz) wieder. Insoweit stehen Ergebnisrechnung und Vermögensrechnung nicht selbständig nebeneinander, sondern sind über diese Position miteinander verbunden.

Im Falle eines Verlustes nimmt das Eigenkapital ab und im Falle eines Gewinnes steigt das Eigenkapital.

 

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Finanzplan und Finanzrechnung

Da im Ergebnisplan nur die jährlichen Abschreibungen für die Investitionsobjekte (z. B. Museumsgebäude oder Dienst-Kfz) enthalten sind, nicht aber die zu leistenden gesamten Investitionsbeträge, bedarf es einer weiteren Komponente.

Der Finanzplan und die Finanzrechnung weisen Auszahlungen und Einzahlungen aus, d.h. jede kassenwirksame Geldbewegung.

Um dem Budgetrecht des Rates gerecht zu werden, sind in dem Finanzplan die Auszahlungen und Einzahlungen produktorientiert zu planen. Es ist auch angedacht, Auszahlungen und Einzahlungen alternativ organisationsorientiert zu planen, d.h. es wird sich am Aufbau der Verwaltung nach Fachbereichen usw. orientiert.

Das Resultat der Finanzrechnung (nicht Finanzplan !) beeinflusst das Bilanzkonto der liquididen Mittel - Bankguthaben / Barbestand - .Insoweit stehen Finanzrechnung und Vermögensrechnung nicht selbständig nebeneinander, sondern sind über diese Position miteinander verbunden.

 

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Bilanz (Vermögensrechnung)

In der Bilanz werden: - auf der Aktiva-Seite die Vermögenswerte der Kommune ausgewiesen - auf der Passiva-Seite die Finanzierung des Vermögens durch Eigenkapital und Schulden ausgewiesen.

Der Aufbau der Bilanz kann wie folgt aussehen:

- Aktiva-Seite
A. Aufwendungen für Erweiterung des Geschäftsbetriebs

B. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
    1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
        a) Grünflächen
        b) Ackerland
        c) Wald, Forsten
        d) Sonstige unbebaute Grundstücke

    2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
        a) Grundstücke mit Kindertageseinrichtungen
        b) Grundstücke mit Schulen
        c) Grundstücke mit Wohnbauten
        d) Grundstücke mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden

    3. Infrastrukturvermögen
        a) Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
        b) Brücken, Tunnel u. sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
        c) Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
        d) Kanalisationsnetz
        e) Straßennetz einschl. Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen

    4. Bauten auf fremden Grund und Boden, die nicht zu Nr. 2 und 3 gehören

    5. Kunstgegenstände, Baudenkmäler

    6. Fahrzeuge

    7. Betriebsvorrichtungen, Maschinen und technische Anlagen die nicht zu Nr. 3 und 6 gehören

    8. Betriebs- und Geschäftsausstattung

    9. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

III. Finanzanlagen
    1. Beteiligungen
        a) Eigen- u. Beteiligungsgesellschaften
        b) Sondervermögen
   
    2. Wertpapiere des Anlagevermögens

    3. Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
   
    4. sonstige Ausleihungen

C. Umlaufvermögen

I. Vorräte
    1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
   
    2. Geleistete Anzahlungen

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
    1. Abgabenforderungen
        a) Gebühren
        b) Beiträge
        c) Steuern

    2. Forderungen aus (sonstigen) Leistungen

    3. Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich
    4. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 5. Sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere des Umlaufvermögens

IV. Schecks, Kassenbestand, Bankguthaben

D. Rechnungsabgrenzungsposten

E. Abgrenzungsposten für latente Steuern

F. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag


- Passiva-Seite

A. Eigenkapital
I. Rücklage
II. Sonderrücklagen
III. Ergebnisvortrag
IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Sonderposten
I. Zuwendungen
II. Beiträge
III. Gebührenausgleich
IV. Sonstige Sonderposten

C. Rückstellungen
I. Pensionsrückstellungen
II. Rückstellungen f. d. Rekultivierung u. Nachsorge kom. Deponien
III. Aufwandsrückstellungen
IV. Sonstige Rückstellungen

D. Verbindlichkeiten
I. Anleihen

II. Verbindlichkeiten aus Krediten
    1. öffentlicher Bereich
    2. privater Kreditmarkt

III. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen

IV. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung

V. Sonstige Verbindlichkeiten

E. Rechnungsabgrenzungsposten